Arbeitszeitrechner mit Pausen
Mit dem Arbeitszeitrechner berechnest du deine Arbeitszeit aus Beginn, Ende und Pause, in Stunden und als Dezimalzahl. Er prüft auch, ob die Pause nach dem Gesetz reicht.
So rechnest du
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Du rechnest also: Ende minus Beginn minus Pause.
Beispiel: Du fängst um 08:00 Uhr an und hörst um 16:30 Uhr auf. Das sind 8:30 Stunden. Davon gehen 30 Minuten Pause ab. Deine Arbeitszeit ist 8:00 Stunden, als Dezimalzahl 8,00.
Wie viel Pause vorgeschrieben ist
§ 4 ArbZG legt die Mindestpause nach der Arbeitszeit am Tag fest:
| Arbeitszeit am Tag | Pause mindestens |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Du darfst die Pause in Abschnitte von mindestens 15 Minuten teilen. Kürzere Unterbrechungen sind keine Ruhepause, der Rechner zählt sie zur Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber darf dich nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigen. Wählst du „Automatisch“, zieht der Rechner genau die Mindestpause ab.
Woche und Hinweise
In der Ansicht „Woche“ trägst du jeden Tag ein. Gibst du dein Soll pro Woche an, siehst du, wie viele Stunden du mehr oder weniger gearbeitet hast.
Der Rechner prüft auch die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG: 8 Stunden pro Werktag, mit Ausgleich bis 10 Stunden. Als Werktage gelten nach verbreiteter Ansicht Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage (vgl. § 3 Abs. 2 BUrlG).
In der Woche prüft er die Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 ArbZG. Dort zeigt er nur einen Hinweis, denn das Gesetz kennt Ausnahmen. In einigen Bereichen, etwa in Krankenhäusern, Gaststätten und Verkehrsbetrieben, darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde kürzer sein. Jede Verkürzung muss dann innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG).
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Arbeitszeit?
Rechne die Zeit von Beginn bis Ende und zieh die Pausen ab. Von 08:00 bis 16:30 Uhr sind es 8:30 Stunden. Mit 30 Minuten Pause bleiben 8:00 Stunden Arbeitszeit.
Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?
Ja. Ruhepausen gehören nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit. Der Rechner zieht sie deshalb ab.
Wie viel Pause brauche ich bei 8 Stunden Arbeit?
Mindestens 30 Minuten. § 4 ArbZG verlangt 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.
Zählt eine Pause von 10 Minuten?
Nicht als Ruhepause. Jeder Teil einer Pause muss nach § 4 ArbZG mindestens 15 Minuten dauern. Kürzere Unterbrechungen zählt der Rechner zur Arbeitszeit.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
In der Regel höchstens 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind nach § 3 ArbZG erlaubt, wenn du im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen auf höchstens 8 Stunden pro Werktag kommst. Als Werktage gelten nach verbreiteter Ansicht Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage (vgl. § 3 Abs. 2 BUrlG).
Wie schreibe ich die Arbeitszeit als Dezimalzahl?
Teile die Minuten durch 60. 8:30 Stunden sind 8,5 Stunden, 7:45 Stunden sind 7,75. Der Rechner zeigt dir beide Werte.
Keine Rechtsberatung. Hier werden die gesetzlichen Regeln allgemein erklärt. Für deinen Einzelfall helfen dir zum Beispiel der Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.