Pausenregelung: Wie viel Pause das Gesetz vorschreibt
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Wer mehr als 6 Stunden am Tag arbeitet, muss nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als 9 Stunden Arbeit sind es mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
Ob die Pause an einem bestimmten Tag reicht, prüfst du mit dem Arbeitszeitrechner: Beginn, Ende und Pause eingeben, der Rechner zeigt die Arbeitszeit und die Pause, die das Gesetz verlangt.
Die gesetzlichen Pausenzeiten im Überblick
Die Pausenregelung steht in drei Sätzen in § 4 ArbZG:
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Daraus ergibt sich diese Staffel:
| Arbeitszeit am Tag (ohne Pausen) | Pause mindestens |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pause vorgeschrieben |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Entscheidend ist das Wort „mehr als“. Bei genau 6 Stunden Arbeit schreibt das Gesetz noch keine Pause vor, bei 6 Stunden und 1 Minute sind es 30 Minuten. Bei genau 9 Stunden reichen 30 Minuten, darüber werden 45 Minuten fällig. Die 45 Minuten sind die Gesamtdauer für den Tag, keine zusätzlichen 45 Minuten zu den ersten 30.
Gemessen wird dabei die Arbeitszeit ohne Pausen. Wer von 8 bis 15 Uhr im Betrieb ist und 30 Minuten Pause macht, hat 6 Stunden 30 Minuten gearbeitet und braucht diese 30 Minuten auch.
Was als Ruhepause zählt
Das Gesetz selbst definiert die Ruhepause nicht. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Pausen als „im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann“ (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015, 1 AZR 642/13). Drei Punkte sind im Alltag wichtig:
- Mindestens 15 Minuten am Stück. Kürzere Unterbrechungen sind keine Ruhepause im Sinne von § 4. Fünf Minuten am Kaffeeautomaten oder eine kurze Raucherpause erfüllen die Pausenpflicht also nicht.
- Im Voraus festgelegt. Die Pause muss im Voraus feststehen. Vor Arbeitsbeginn muss sie nach dem BAG nicht festgelegt sein. Es genügt, wenn Beginn und Dauer der Pause zu Beginn des Arbeitstags mitgeteilt werden. Eine Wartezeit, die erst im Nachhinein zur Pause erklärt wird, stand dagegen nicht im Voraus fest.
- Eine echte Unterbrechung. Das Gesetz verlangt, dass die Arbeit unterbrochen wird. Eine Pause ganz am Anfang oder ganz am Ende des Arbeitstags unterbricht nichts. Nach verbreiteter Ansicht erfüllt sie die Pflicht deshalb nicht.
Was mit Unterbrechungen unter 15 Minuten geschieht, regelt das Arbeitszeitgesetz nicht ausdrücklich. Als Ruhepause zählen sie jedenfalls nicht. Weil nach § 2 Abs. 1 ArbZG nur Ruhepausen aus der Arbeitszeit herausfallen, bleiben solche Kurzpausen Arbeitszeit. Gewerkschaften folgern daraus, dass sie auch bezahlt werden müssen. Ob und wie Kurzpausen bezahlt werden, regelt oft der Tarifvertrag. Unser Arbeitszeitrechner lässt Pausen unter 15 Minuten in der Arbeitszeit.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. § 2 Abs. 1 ArbZG bestimmt: „Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.“ Das Bundesarbeitsgericht folgert daraus, dass Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen und „nicht nach § 611 Abs. 1 BGB vergütet werden“ müssen (Urteil vom 25. Februar 2015, 1 AZR 642/13).
Bezahlte Pausen gibt es trotzdem, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag sie vorsehen. Bezahlte Lärm- oder Bildschirmpausen, die dem Gesundheitsschutz dienen, zählen nach verbreiteter Ansicht nicht als Ruhepausen im Sinne von § 4 und damit nicht auf die Pausenpflicht.
Mittagspause: Wann die Pause liegen muss
Eine Mittagspause schreibt das Gesetz nicht vor. Das BAG hält fest, dass das Arbeitszeitgesetz „weder einen bestimmten Zeitpunkt, noch […] einen bestimmten Zeitrahmen“ für die Pause festlegt. Es legt nur fest, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeit eine Pause kommen muss. Wer um 7 Uhr anfängt, macht also spätestens um 13 Uhr Pause, egal wann die Kantine öffnet.
Wann genau die Pause liegt, bestimmt nach § 106 GewO der Arbeitgeber, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nichts festlegen. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen“ mit. Viele Betriebe regeln die Pausen deshalb in einer Betriebsvereinbarung.
Beispiel: ein langer Arbeitstag
Angenommen, du arbeitest von 7:00 bis 17:00 Uhr und machst von 12:00 bis 12:30 Uhr Pause.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Anwesenheit | 10 Stunden |
| Pause | 30 Minuten |
| Arbeitszeit ohne Pause | 9 Stunden 30 Minuten |
| Pause nach § 4 ArbZG | mindestens 45 Minuten |
Die Arbeitszeit liegt über 9 Stunden, also verlangt das Gesetz 45 Minuten. Mit 30 Minuten fehlen 15. Verlängerst du die Pause bis 12:45 Uhr, sinkt die Arbeitszeit auf 9 Stunden 15 Minuten und die Pause reicht. Auch die zweite Regel passt dann: Von 7:00 bis 12:00 Uhr sind es 5 Stunden am Stück, von 12:45 bis 17:00 Uhr 4 Stunden 15 Minuten.
Läge die Pause erst um 13:30 Uhr, wären es vorher 6 Stunden 30 Minuten ohne Unterbrechung. Das verstößt gegen § 4 Satz 3, auch wenn die Pause lang genug ist. Mehr als 8 Stunden Arbeit am Tag sind außerdem nur mit Ausgleich erlaubt, das erklärt der Ratgeber zur maximalen Arbeitszeit.
Ausnahmen von der Pausenregelung
- Tarifvertrag: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG kann ein Tarifvertrag in Schicht- und Verkehrsbetrieben erlauben, die Pausen auf „Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufzuteilen. Dann können auch Abschnitte unter 15 Minuten zählen.
- Jugendliche unter 18: Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 11 JArbSchG sind es 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit und 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden. Ohne Pause dürfen Jugendliche höchstens 4,5 Stunden am Stück arbeiten.
- Leitende Angestellte und einige andere Gruppen: Für sie gilt das Arbeitszeitgesetz nach § 18 nicht. Dazu gehören leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und Chefärzte.
Für alle anderen gilt § 4 auch im Minijob, in Teilzeit und im Homeoffice.
Wer für die Pausen verantwortlich ist
Die Pflicht, Pausen zu gewähren, liegt beim Arbeitgeber. Wer als Arbeitgeber Ruhepausen „nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt“, handelt nach § 22 ArbZG ordnungswidrig. Die Einhaltung überwachen nach § 17 Abs. 1 ArbZG die nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden.
Wenn Pausen im Betrieb regelmäßig ausfallen, helfen der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht weiter. Eine eigene Aufzeichnung mit Beginn, Ende und den tatsächlichen Pausen jedes Tages macht das Gespräch darüber leichter. Wie lange die freie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen sein muss, steht im Ratgeber zur Ruhezeit.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Stunden Arbeit muss man Pause machen?
Ab mehr als 6 Stunden Arbeit am Tag. Wer genau 6 Stunden arbeitet, braucht nach § 4 ArbZG noch keine Pause. Ab 6 Stunden und 1 Minute sind mindestens 30 Minuten Pflicht.
Wie viel Pause gilt bei 8 Stunden Arbeit?
Mindestens 30 Minuten. Mit Pause bist du dann mindestens 8,5 Stunden im Betrieb.
Wie viel Pause gilt bei 9 Stunden Arbeit?
Bei genau 9 Stunden reichen 30 Minuten. Erst wenn die Arbeitszeit über 9 Stunden liegt, sind 45 Minuten Pflicht.
Wie viel Pause gilt bei 10 Stunden Arbeit?
Mindestens 45 Minuten. 10 Stunden sind nach § 3 ArbZG zugleich die Obergrenze für einen Arbeitstag und nur erlaubt, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Ab wann sind 45 Minuten Pause Pflicht?
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden am Tag. Die Pausen selbst zählen dabei nicht mit, es geht nur um die reine Arbeitszeit.
Wann muss man auf der Arbeit spätestens Pause machen?
Nach spätestens 6 Stunden am Stück. Länger darf nach § 4 Satz 3 ArbZG niemand ohne Ruhepause arbeiten. Wer um 8 Uhr anfängt, macht also spätestens um 14 Uhr Pause.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Ob Pausen trotzdem bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Keine Rechtsberatung. Hier werden die gesetzlichen Regeln allgemein erklärt. Für deinen Einzelfall helfen dir zum Beispiel der Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.