Überstunden steuerfrei: Was geplant ist und was heute gilt

Stand:

Überstunden sind mit Stand 27.10.2026 nicht steuerfrei, auch nicht ihre Zuschläge. Union und SPD haben steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit im Koalitionsvertrag angekündigt, doch ein Gesetz gibt es nicht, und dem Bundestag liegt nach den uns bekannten Quellen kein Gesetzentwurf vor.

Bis sich das ändert, wird die Vergütung für Überstunden versteuert wie dein übriger Lohn. Was deine Überstunden brutto wert sind, rechnet der Überstundenrechner aus.

Der Stand am 27.10.2026

Datum Was geschah
2025 Der Koalitionsvertrag kündigt steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit an.
12.09.2025 Laut lohndirekt sieht ein Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium Zuschläge bis 25 % des Grundlohns steuerfrei vor, aber nicht frei von Sozialversicherungsbeiträgen.
01.01.2026 Laut lohndirekt tritt aus diesem Entwurf nur die Aktivrente in Kraft (heute § 3 Nr. 21 EStG), die Zuschläge für Überstunden nicht.
08.10.2026 Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Es betrifft Sonntags- und Feiertagszuschläge, keine Überstunden.
offen ein Gesetzentwurf zu Überstundenzuschlägen

Das Einkommensteuergesetz wurde zuletzt am 15.10.2026 geändert. Die Wörter „Überstunde“ und „Mehrarbeit“ kommen im gesamten Gesetzestext nicht vor. Der Lohnabrechnungsdienst lohndirekt fasste den Stand am 12.10.2026 so zusammen:

„Umgesetzt wurde daraus nur die Aktivrente (seit 1.1.2026). Für Überstundenzuschläge liegt dem Bundestag nach unserem Stand kein Gesetzentwurf vor.“

Was der Koalitionsvertrag vorsieht

Im Koalitionsvertrag von 2025 heißt es:

„Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“

Drei Punkte stecken darin, alle nur als Plan:

  1. Nur der Zuschlag, nicht die Stunde. Die normale Vergütung einer Überstunde bliebe nach dem Plan steuerpflichtig. Begünstigt wäre nur der Aufschlag, den der Arbeitgeber zusätzlich zahlt.
  2. Nur über der Vollzeit. Mit Tarifvertrag soll die Grenze bei mindestens 34 Wochenstunden liegen, ohne Tarifvertrag bei 40 Stunden. Wer in Teilzeit eine Stunde mehr arbeitet, hätte davon nach dem Text des Koalitionsvertrags nichts.
  3. Nur, wenn es einen Zuschlag gibt. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt für Seeleute auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge (§ 51 SeeArbG). Sonst steht dir ein Zuschlag nur zu, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ihn vorsehen. Ohne Zuschlag würde die geplante Regel nichts ändern.

Nach Angaben von lohndirekt sah ein Entwurf aus dem Finanzministerium vom 12.09.2025 vor, Zuschläge bis 25 % des Grundlohns von der Steuer zu befreien. Sozialversicherungsbeiträge wären weiter angefallen. Im geltenden Einkommensteuergesetz steht eine solche Regel nicht.

Was heute gilt: So werden Überstunden versteuert

Die Vergütung für Überstunden ist Arbeitslohn wie jeder andere. Das gilt für den Grundbetrag und für einen Zuschlag, den dein Arbeitgeber dafür zahlt:

  • Lohnsteuer: Der Arbeitgeber behält sie mit der monatlichen Abrechnung ein. Werden in einem Monat viele Überstunden ausgezahlt, ist die Lohnsteuer in diesem Monat höher. Die Lohnsteuer ist nach § 38 Abs. 1 EStG die Einkommensteuer, die „durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben“ wird. Gibst du eine Steuererklärung ab, wird sie nach § 36 Abs. 2 EStG auf die Einkommensteuer für dein Jahreseinkommen angerechnet.
  • Sozialversicherung: Auf die Vergütung fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
  • Nachzahlung für mehrere Jahre: Werden Überstunden aus mehr als zwölf Monaten und mindestens zwei Kalenderjahren auf einmal nachgezahlt, kann eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG in Betracht kommen. Das Gesetz spricht von „Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten“. Ob das im Einzelfall passt, klärt eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

Auszahlen oder abbauen: der steuerliche Unterschied

Lässt du dir Überstunden auszahlen, kommt der Betrag zu deinem Lohn hinzu. Die Lohnsteuer darauf behält der Arbeitgeber nach § 38 Abs. 3 EStG bei der Lohnzahlung ein. Baust du die Stunden als Freizeit ab, bekommst du an den freien Tagen einfach dein normales Gehalt weiter. Eine zusätzliche Steuer fällt dabei nicht an, weil kein zusätzlicher Lohn fließt. Ob du wählen darfst, regelt nicht das Steuerrecht, sondern dein Vertrag oder ein Tarifvertrag. Wie viel eine Auszahlung brutto bringt, zeigt der Überstundenrechner.

Die Ausnahme: Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht

Steuerfrei sind schon heute bestimmte Zuschläge nach § 3b EStG:

„Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie …“

Danach folgen Höchstsätze, gemessen am Grundlohn. Der Grundlohn wird dabei nach § 3b Abs. 2 mit höchstens 50 € pro Stunde angesetzt. Fallen Überstunden auf einen Sonntag, kann der Sonntagszuschlag deshalb steuerfrei sein, ein Zuschlag für die Überstunde selbst ist es nicht.

An dieser Grenze soll sich 2027 etwas ändern. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 ist im Bundestag in Beratung. Laut Bundestag „sollen die maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden“. Für Nachtarbeit soll es bei 50 € bleiben. Überstunden betrifft dieser Entwurf nicht.

Beispiel: Was die geplante Regel ändern würde

Anna arbeitet in einem Betrieb ohne Tarifvertrag 40 Stunden pro Woche und verdient 20,00 € brutto pro Stunde. Laut Arbeitsvertrag bekommt sie für jede Überstunde 25 % Zuschlag. Im März arbeitet sie 10 Überstunden.

Posten Betrag heute nach dem Plan des Koalitionsvertrags
Grundvergütung 10 × 20,00 € 200,00 € steuerpflichtig weiter steuerpflichtig
Zuschlag 25 % 50,00 € steuerpflichtig könnte steuerfrei werden
Summe 250,00 € 250,00 € zu versteuern 200,00 € zu versteuern

Anna würde also nur auf 50 € keine Lohnsteuer zahlen. Wie viel Steuer das spart, hängt von ihrem persönlichen Steuersatz ab. Zahlt ihr Arbeitgeber keinen Zuschlag, bliebe nach dem Plan alles wie heute. Wie Überstunden überhaupt vergütet werden, steht im Ratgeber zu Überstunden.

Wie es weitergeht

Bevor Zuschläge für Überstunden steuerfrei werden könnten, braucht es einen Gesetzentwurf, einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Keiner dieser Schritte ist mit Stand 27.10.2026 erfolgt. Auch ein Starttermin ist nicht bekannt.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein Entwurf vorliegt. Bis dahin gilt: Was du für Überstunden bekommst, wird versteuert. Ein Überblick über die Pflicht zu Überstunden, ihre Grenzen und den Ausgleich über ein Arbeitszeitkonto steht auf den verlinkten Seiten.

Häufige Fragen

Ab wann sind Überstunden steuerfrei?

Ein Datum gibt es nicht. Mit Stand 27.10.2026 ist kein Gesetz beschlossen, und dem Bundestag liegt nach den uns bekannten Quellen kein Gesetzentwurf vor. Geplant sind nach dem Koalitionsvertrag nur steuerfreie Zuschläge, nicht die ganze Überstunde.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nein. Die Vergütung für Überstunden ist nach geltendem Recht normaler Arbeitslohn und wird versteuert. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, und das in Grenzen.

Wie werden Überstunden versteuert?

Wie dein übriger Lohn. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ein. Werden viele Überstunden in einem Monat ausgezahlt, fällt die Lohnsteuer in diesem Monat höher aus. Gibst du eine Steuererklärung ab, wird die einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuer für das ganze Jahr angerechnet.

Würde die ganze Überstunde steuerfrei?

Nach den bisherigen Plänen nicht. Der Koalitionsvertrag nennt nur Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit hinaus. Die normale Vergütung der Stunde bliebe steuerpflichtig. Wer keinen Zuschlag bekommt, hätte von der Regel nichts.