Überstunden: Was erlaubt ist, wann du sie machen musst und wie sie ausgeglichen werden

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Überstunden sind die Stunden, die du über deine vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Machen musst du sie nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das vorsehen, und das Arbeitszeitgesetz erlaubt im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche.

Wie viele Überstunden sich in einem Monat angesammelt haben, rechnet der Überstundenrechner aus deinen Arbeitszeiten und deinem Soll aus.

Überstunden und Mehrarbeit: der Unterschied

Im Alltag meinen beide Wörter dasselbe. Im Arbeitsrecht wird oft so unterschieden:

Begriff Gemessen an Beispiel bei einem 35-Stunden-Vertrag
Überstunden deiner vertraglichen oder tariflichen Arbeitszeit 38 Stunden in der Woche ergeben 3 Überstunden
Mehrarbeit der gesetzlichen Grenze von 8 Stunden pro Werktag ein Tag mit 9 Stunden enthält 1 Stunde Mehrarbeit
Plusstunden dem Soll eines Gleitzeit- oder Arbeitszeitkontos frei eingeteilt, nicht angeordnet

Viele Tarifverträge verwenden „Mehrarbeit“ einfach für Überstunden. Einige Gesetze haben einen eigenen Begriff. Nach § 4 MuSchG gilt für Schwangere und Stillende ab 18 Jahren eine Grenze von achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche. Plusstunden aus der Gleitzeit sind nicht automatisch Überstunden, solange du sie selbst einteilst und später wieder abbaust.

Wie viele Überstunden erlaubt sind

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt nicht die Zahl der Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit. § 3 ArbZG sagt:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Als Werktage gelten nach verbreiteter Ansicht Montag bis Samstag. Daraus ergibt sich für eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen:

Grenze pro Werktag pro Woche Überstunden bei 40-Stunden-Vertrag
im Durchschnitt 8 Stunden 48 Stunden 8 pro Woche
vorübergehend, mit Ausgleich 10 Stunden 60 Stunden bis zu 20 pro Woche

Pausen nach § 4 und die Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 gelten auch an Tagen mit Überstunden. Tarifverträge können nach § 7 ArbZG längere Arbeitszeiten zulassen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur maximalen Arbeitszeit.

Musst du Überstunden machen?

Ohne Grundlage nicht. Der Arbeitgeber kann zwar Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach § 106 GewO „nach billigem Ermessen“ bestimmen. Den Umfang der Arbeitszeit legt aber dein Vertrag fest. Für mehr Stunden braucht der Arbeitgeber eine Regel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Seit dem 1. August 2022 muss die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 10 NachwG auch das enthalten: „sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen“.

Ohne eine solche Regel kann eine Pflicht nach verbreiteter Ansicht nur in echten Notfällen bestehen, etwa wenn ein unerwarteter Schaden für den Betrieb droht. Begründet wird das meist mit der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mit über die „vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“.

Einige Gruppen sind besonders geschützt:

  • Schwangere und Stillende dürfen nach § 4 MuSchG nicht über die oben genannte Grenze hinaus beschäftigt werden, unter 18 Jahren nicht über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche. Außerdem darf ihre Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht übersteigen.
  • Schwerbehinderte Menschen: „Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.“ (§ 207 SGB IX)
  • Jugendliche unter 18 dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

In der Regel ja, mit Geld oder mit Freizeit. Ist nichts vereinbart, hilft § 612 Abs. 1 BGB:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Bezahlt wird dann in der Regel der normale Stundenlohn. Einen allgemeinen Grundsatz, dass jede Überstunde bezahlt wird, gibt es nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) aber nicht. Ob eine Vergütung zu erwarten ist, beurteilt das Gericht nach objektiven Umständen, etwa nach den Tarifverträgen der Branche (Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10). Einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt für Seeleute auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge (§ 51 SeeArbG). Sonst steht dir ein Zuschlag nur zu, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ihn vorsehen.

Pauschal abgegolten? Viele Verträge enthalten den Satz, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das BAG hat die Formularklausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ für unwirksam gehalten, weil sich aus dem Vertrag nicht deutlich genug ergab, wie viele Stunden sie erfasst (Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09). Grundlage ist § 307 Abs. 1 BGB: „Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.“ 2019 hat das BAG auch eine Gesamtbetriebsvereinbarung teilweise für unwirksam erklärt, die bei „regelmäßiger Mehrarbeit“ pauschal freie Tage vorsah. Sie war nicht klar genug und verletzte den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (5 AZR 452/18). Bei Diensten höherer Art oder einer deutlich herausgehobenen Vergütung fehlt nach dem BAG oft schon die Erwartung, dass jede Stunde extra bezahlt wird. Davon geht das Gericht regelmäßig aus, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt (5 AZR 765/10).

Untergrenze Mindestlohn. Für jede gearbeitete Stunde gilt der Mindestlohn von 13,90 € (2026). Eine Vereinbarung, die ihn unterschreitet, ist nach § 3 MiLoG „insoweit unwirksam“. Nach dem BAG ist der Mindestlohn erfüllt, wenn das Bruttoentgelt eines Monats die dort tatsächlich gearbeiteten Stunden mal Mindestlohn erreicht (Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16).

Steuern. Überstundenvergütung ist normaler Arbeitslohn. Steuerfrei sind Überstunden nach geltendem Recht nicht. Was Union und SPD dazu geplant haben, erklärt der Ratgeber Überstunden steuerfrei.

Beispiel: Was 10 Überstunden wert sind

Tom arbeitet laut Vertrag 40 Stunden pro Woche und verdient 2.600 € brutto im Monat. Ein Monat hat im Durchschnitt 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Arbeitsstunden.

Rechenschritt Ergebnis
Stundenlohn: 2.600 € ÷ 173,33 15,00 €
10 Überstunden ohne Zuschlag 150,00 €
10 Überstunden mit 25 % Tarifzuschlag 187,50 €

Nehmen wir an, Toms Vertrag sagt, alle Überstunden seien abgegolten, und er arbeitet 30 Überstunden im Monat. Rechnerisch ergibt das 2.600 € ÷ 203,33 Stunden = 12,79 € pro Stunde. Das liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 €. Mindestens die Differenz wäre dann trotz der Klausel zu zahlen.

Überstunden abbauen, auszahlen oder verfallen lassen

Freizeit oder Geld. Ob Überstunden ausgezahlt oder als Freizeit ausgeglichen werden, regeln Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ein allgemeines Wahlrecht hast du nach dem Gesetz nicht. Oft laufen die Stunden auf ein Arbeitszeitkonto und werden dort abgebaut.

Verjährung. „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ (§ 195 BGB) Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du die Umstände kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest. Wer von seinen Überstunden weiß, für den verjährt die Vergütung für Überstunden aus dem März 2026 also mit Ablauf des 31.12.2029.

Ausschlussfristen. Viele Arbeits- und Tarifverträge verlangen, dass du Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend machst. Danach erlöschen sie, auch wenn die Verjährung noch läuft. Den Anspruch auf den Mindestlohn können solche Fristen nach § 3 MiLoG nicht beschränken.

Überstunden festhalten

Im Streit musst du nach dem BAG-Urteil vom 04.05.2022 (5 AZR 359/21) zwei Dinge darlegen: dass du mehr als die vereinbarte Zeit gearbeitet hast, und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Eine eigene Aufzeichnung mit Datum, Beginn, Ende und Pause ist der erste Schritt dieser Darlegung. Sie ist kein Beweis, ihren Wert beurteilt das Gericht.

Für die Aufzeichnung reicht ein Stundenzettel. Wer sie digital führen will: Meine Arbeitszeit Plus speichert ab Dezember 2026 jeden Tag und zeigt den Saldo gegen dein Soll. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung bleibt davon unberührt.

Azubis und Jugendliche

Auch Auszubildende dürfen Überstunden leisten. § 17 Abs. 7 BBiG regelt, wie sie ausgeglichen werden:

„Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.“

Für Azubis unter 18 gelten die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Ist die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen kürzer als 8 Stunden, sind an den übrigen Tagen derselben Woche nach § 8 Abs. 2a JArbSchG achteinhalb Stunden erlaubt.

Häufige Fragen

Wie viele Überstunden darf man machen?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt nicht die Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden pro Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Wie viele Überstunden darin Platz haben, hängt von deinem Vertrag ab. Tarifverträge können abweichen.

Wie viele Überstunden sind bei einer 40-Stunden-Woche zulässig?

Im Durchschnitt 8 Stunden pro Woche, weil nach verbreiteter Ansicht auch der Samstag ein Werktag ist: 6 × 8 = 48 Stunden. Vorübergehend sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich, also 20 Überstunden, wenn der Durchschnitt danach wieder erreicht wird.

Muss ich Überstunden machen?

Nur wenn dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsieht. Ohne eine solche Regelung besteht eine Pflicht nach verbreiteter Ansicht nur in echten Notfällen. Schwangere, stillende und schwerbehinderte Beschäftigte sowie Jugendliche sind besonders geschützt.

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Ja, wenn eine vertragliche oder tarifliche Grundlage besteht und er die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes einhält. Gibt es einen Betriebsrat, hat er dabei nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Überstunden, die der Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder gebilligt hat, sind in der Regel zu vergüten, mit Geld oder, wenn das vereinbart ist, mit Freizeit. Ist nichts wirksam vereinbart, gilt § 612 Abs. 1 BGB. Nach dem Bundesarbeitsgericht gibt es aber keinen allgemeinen Grundsatz, dass jede Überstunde bezahlt wird (5 AZR 765/10). Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in der Regel nicht.

Können Überstunden verfallen?

Ja. Der Anspruch auf Bezahlung verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist und du von ihm wusstest oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest wissen müssen (§§ 195, 199 BGB). Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen, die den Anspruch früher erlöschen lassen. Den Mindestlohn erfassen solche Fristen nicht.

Dürfen Azubis Überstunden machen?

Ja, aber sie sind nach § 17 Abs. 7 BBiG besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Azubis unter 18 dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten.