Maximale Arbeitszeit: Wie lange du am Tag und in der Woche arbeiten darfst

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Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darfst du höchstens 8 Stunden pro Werktag arbeiten, mit Ausgleich bis zu 10 Stunden. Weil nach verbreiteter Ansicht auch der Samstag ein Werktag ist, ergibt das 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt und in einzelnen Wochen bis zu 60 Stunden.

Der Arbeitszeitrechner zeigt für jeden Tag die Arbeitszeit ohne Pausen und warnt, sobald 8 oder 10 Stunden überschritten sind.

Maximale Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden, mit Ausgleich 10

Die Regel steht in zwei Sätzen in § 3 ArbZG:

„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Der erste Satz ist die Grundregel. Der zweite erlaubt längere Tage bis 10 Stunden, aber nur, wenn die zusätzlichen Stunden in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen wieder ausgeglichen werden. Mehr als 10 Stunden am Tag erlaubt § 3 nie. Längere Tage gehen nur als Ausnahme: mit einem Tarifvertrag nach § 7 oder einer Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags, mit einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde nach § 15, zum Beispiel für Bau- und Montagestellen, oder in Notfällen nach § 14 ArbZG.

Zwei Punkte werden oft übersehen:

  • Pausen zählen nicht mit. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Bei 10 Stunden Arbeit und 45 Minuten Pause bist du also 10 Stunden 45 Minuten im Betrieb. Die Pausenregeln stehen im Ratgeber zur Pausenregelung.
  • Werktage sind Montag bis Samstag. Das Arbeitszeitgesetz definiert den Werktag nicht. Nach verbreiteter Ansicht gilt dasselbe wie in § 3 Abs. 2 BUrlG: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ Das ist wichtig für den Durchschnitt, denn nach dieser Ansicht zählt auch ein freier Samstag als Werktag mit null Stunden.

Maximale Arbeitszeit pro Woche: 48 Stunden im Schnitt

Eine eigene Wochengrenze nennt § 3 nicht. Sie ergibt sich aus der Tagesgrenze: 6 Werktage mal 8 Stunden sind 48 Stunden. Mit der Verlängerung auf 10 Stunden sind in einer einzelnen Woche bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Durchschnitt später wieder stimmt.

Zeitraum Regel Höchstens
ein Werktag § 3 Satz 1 8 Stunden
ein Werktag mit Ausgleich § 3 Satz 2 10 Stunden
eine Woche im Durchschnitt 6 Werktage mal 8 Stunden 48 Stunden
eine einzelne Woche 6 Werktage mal 10 Stunden 60 Stunden
Ausgleichszeitraum 6 Kalendermonate oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden pro Werktag

Die Wochenarbeitszeit aus deinem Arbeitsvertrag ist etwas anderes. Sie legt fest, wie viele Stunden du schuldest, zum Beispiel 40 oder 38,5. Das Gesetz zieht nur die Obergrenze. Wie viele Stunden deine Wochenarbeitszeit im Monat ergibt, rechnet der Rechner Arbeitsstunden pro Monat aus.

Ein Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium, der im Juni 2026 durch Medienberichte bekannt wurde, sieht vor, dass Tarifverträge statt der Tagesgrenze eine Grenze pro Woche festlegen können. Beschlossen ist das nicht. Wie weit der Entwurf ist, erklärt der Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz.

Beispiele: 4-Tage-Woche und eine volle Phase

4 Tage zu je 10 Stunden. Wer montags bis donnerstags je 10 Stunden arbeitet, kommt auf 40 Stunden in der Woche. Jeder einzelne Tag liegt über 8 Stunden, also braucht es den Ausgleich nach § 3 Satz 2. Der Durchschnitt stimmt aber: 40 Stunden verteilt auf 6 Werktage sind rund 6,7 Stunden pro Werktag. Diese Form der 4-Tage-Woche ist deshalb mit § 3 vereinbar. Kommen weitere Arbeitstage dazu, muss der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag weiter eingehalten sein.

4 Wochen mit je 50 Stunden. In einer Hochphase arbeitet jemand 4 Wochen lang montags bis freitags je 10 Stunden. Jede Woche liegt 2 Stunden über dem Durchschnitt von 48 Stunden, zusammen sind es 8 Stunden. Diese 8 Stunden müssen innerhalb des Ausgleichszeitraums wieder abgebaut werden. Eine einzige normale Woche mit 40 Stunden liegt 8 Stunden unter 48 und gleicht das schon aus.

Der Ausgleich nach § 3 betrifft nur die Zeitgrenzen. Ob die zusätzlichen Stunden bezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden, regelt nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag. Mehr dazu im Ratgeber zu Überstunden.

Zwei Jobs: Die Stunden werden zusammengezählt

Die Grenzen gelten für alle Arbeitgeber zusammen. § 2 Abs. 1 ArbZG sagt dazu: „Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.“ Wer in Vollzeit 8 Stunden am Tag arbeitet und abends noch 2 Stunden im Minijob, kommt auf 10 Stunden. Das geht nur, solange der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag eingehalten wird. An fünf Tagen jede Woche wären es 50 Stunden und damit auf Dauer zu viel. Zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Arbeitstags müssen außerdem 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Wie viele Tage am Stück erlaubt sind

Eine Höchstzahl von Arbeitstagen hintereinander nennt das Gesetz nicht. Die Grenze ergibt sich aus der Sonntagsruhe in § 9 Abs. 1 ArbZG: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ In einem Betrieb ohne Sonntagsarbeit sind es deshalb höchstens 6 Arbeitstage am Stück, von Montag bis Samstag.

Viele Bereiche dürfen nach § 10 ArbZG auch sonntags arbeiten, etwa Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe oder die Feuerwehr. Dann gilt § 11:

  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.
  • Für jeden gearbeiteten Sonntag gibt es einen Ersatzruhetag. Ihn muss der Arbeitgeber nach § 11 Abs. 3 „innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen“ gewähren.
  • Für einen gearbeiteten Feiertag, der auf einen Werktag fällt, gibt es einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.

Weil der Ersatzruhetag nicht direkt nach dem Sonntag liegen muss, können in solchen Betrieben auch längere Folgen von Arbeitstagen entstehen. Die tägliche Grenze und die Ruhezeit von 11 Stunden gelten an jedem dieser Tage.

Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit

  • Tarifvertrag: Nach § 7 ArbZG kann ein Tarifvertrag zum Beispiel längere Tage erlauben, wenn regelmäßig Bereitschaftsdienst anfällt, oder einen anderen Ausgleichszeitraum festlegen. In diesen Fällen darf die Arbeitszeit dann „48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten“ (§ 7 Abs. 8).
  • Notfälle: § 14 ArbZG erlaubt Abweichungen bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen. Auch dann gilt ein Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche über 6 Monate oder 24 Wochen.
  • Fahrerinnen und Fahrer im Straßentransport: Nach § 21a Abs. 4 ArbZG gelten 48 Stunden pro Woche, verlängerbar auf bis zu 60 Stunden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden.
  • Jugendliche unter 18: Nach § 8 JArbSchG höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche.
  • Leitende Angestellte und Chefärzte: Für sie gilt das Arbeitszeitgesetz nach § 18 nicht.

Wer die Einhaltung prüft

Für die Grenzen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG jede Arbeitszeit aufzeichnen, die über 8 Stunden pro Werktag hinausgeht, und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren. Wer als Arbeitgeber Beschäftigte über die Grenzen hinaus arbeiten lässt, handelt nach § 22 ArbZG ordnungswidrig. Die Einhaltung überwachen nach § 17 Abs. 1 ArbZG die nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden. Was der Arbeitgeber sonst noch erfassen muss, steht im Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?

In der Regel 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Pausen zählen nicht mit.

Wie viele Stunden darf man in der Woche arbeiten?

Im Durchschnitt 48 Stunden, weil nach verbreiteter Ansicht auch der Samstag ein Werktag ist: 6 Werktage mal 8 Stunden. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Durchschnitt über 6 Monate oder 24 Wochen wieder bei 48 Stunden liegt.

Wie viele Tage darf man am Stück arbeiten?

Eine feste Zahl nennt das Arbeitszeitgesetz nicht. Sonntags darf in der Regel nicht gearbeitet werden (§ 9 ArbZG). Wer sonntags arbeitet, bekommt innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3). In Betrieben mit Sonntagsarbeit sind deshalb auch mehr als 6 Arbeitstage hintereinander möglich.

Wie viele freie Tage gibt es nach 10 oder 12 Arbeitstagen am Stück?

Eine Regel wie „nach 10 Tagen so und so viele Tage frei“ gibt es im Gesetz nicht. Für jeden gearbeiteten Sonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen fällig, für einen gearbeiteten Feiertag an einem Werktag innerhalb von acht Wochen. Weitere freie Tage können Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorsehen.

Wie lange darf man am Stück arbeiten?

Höchstens 6 Stunden ohne Pause (§ 4 Satz 3 ArbZG). Danach muss eine Ruhepause von mindestens 15 Minuten kommen. Insgesamt sind es 30 oder 45 Minuten, je nach Länge des Arbeitstags.

Wie viele Stunden darf man im Monat arbeiten?

Eine Grenze pro Monat nennt das Gesetz nicht. Es zählt der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag über 6 Kalendermonate oder 24 Wochen. In einem einzelnen Monat darf es mehr sein, wenn andere Monate das ausgleichen.